
Der Pfarrgemeinderat
Aus der Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Freiburg:
"Zusammen mit dem vom Erzbischof bestellten verantwortlichen Leitenden Pfarrer der Kirchengemeinde, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst sowie den Gemeindeteams gestaltet der Pfarrgemeinderat das Leben der Kirchengemeinde, trägt Sorge für deren Glieder, entdeckt und fördert deren Charismen und bringt die gemeinsame Berufung und Sendung aller Glieder in der Kirchengemeinde durch Jesus Christus zum Ausdruck.
Die Arbeit des Pfarrgemeinderates und der Gemeindeteams in der Kirchengemeinde sollen von gegenseitigem Vertrauen getragen sein. Sie setzt die Bereitschaft zum Dialog und zur Zusammenarbeit voraus. Die Mitglieder des Pfarrgemeinderates, der Gemeindeteams, der weiteren Gruppen sowie die Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich pastorale Verantwortung tragen, sollen sich um Gemeinschaft im Glauben und um religiöse Bildung bemühen."
